Steuerbescheide – wir prüfen auf Richtigkeit
Eine optimale Steuerberatung umfasst neben dem Jahresabschluss und der Steuererklärung
auch die Prüfung der Steuerbescheide des Finanzamtes.
Zusätzlich achten wir auf die Wahrung von Fristen und erinnern unsere Mandanten an Termine
für Einkommensteuer oder Umsatzsteuer. Bei Bedarf führen unsere Steuerberater
für Sie Rechtsbehelfs- und Finanzgerichtsverfahren durch.
Steuererklärungen, Einkommensteuer und Gewerbesteuer
Wir erstellen für Sie den Jahresabschluss und führen die am Ende eines Jahres fälligen Steuererklärungen durch, beispielsweise bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer. Im Laufe des Jahres beantragen wir für Sie die Festsetzung der vierteljährlich fälligen Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer und weisen Sie monatlich in einem speziellen Informationsdienst für unsere Mandanten auf Ihre Steuertermine hin.
Prüfung der Steuerbescheide vom Finanzamt
Egal, ob Einkommens-, Körperschafts-, Umsatz-, Erbschafts- oder eine andere Steuerart: Wir prüfen für Sie die Steuerbescheide des Finanzamts. Mögliche Diskrepanzen zwischen Antrag und Bescheid klären wir auf und erläutern sie im persönlichen Gespräch mit Ihnen. Bei der Bearbeitung der Steuerbescheide des Finanzamts achten wir für Sie auf die Wahrung von Fristen und erläutern Ihnen anschaulich die vom Finanzamt festgesetzten Zahlungen.
Rechtsbehelfsverfahren gegen Steuerbescheide
Wir führen für Sie Rechtsbehelfsverfahren (Antrag auf Änderung des Bescheids und Einspruch) sowie Verfahren vor dem Finanzgericht durch. Im besten Falle führen wir sinnvolle Beratung bereits durch, bevor es zu Einsprüchen kommt. Sollte es dennoch einmal der Fall sein, dass Sie sich gegen einen Bescheid zur Wehr setzen müssen, dann begleiten wir Sie dabei und verhelfen Ihnen zur Wahrung oder Verlängerung bestehender Fristen.